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Hinter der Abkürzung GEMA verbirgt sich die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, die ihre Hauptsitze in Berlin und München hat und innerhalb von Deutschland die Aufführungsrechte von Komponisten, Musikern und Verlegern vertritt. Wer also Songs von GEMA-Mitgliedern bei öffentlichen Veranstaltungen covert oder im Zuge von Inszenierungen abspielt, wie es bei den meisten Veranstaltungen geschieht, muss Gebühren an die GEMA abführen. Je nach Engagement und Vertrag übernimmt diese Gebühren der Veranstalter oder der Künstler. Welche Summen bezahlt werden müssen, hängt von einer komplizierten und von der GEMA geregelten Verschlüsselung ab, in dem die Musikstücke mit Punkten bewertet werden. Aus diesen Punkten, der Länge des Programms und der Anzahl der zu erwartenden Zuschauer wird die GEMA-Gebühr ermittelt.
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