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Kammermusik
Aus der klassischen Musik stammt die Bezeichnung „Kammermusik“, die sich einst von der Kirchenmusik abgrenzen sollte und für weltlich-repräsentative Zwecke, beispielsweise zur Untermalung von Festlichkeiten an einem fürstlichen Hof, bestimmt war. Im Zeitalter des Barock bekam die Kammermusik mehr und mehr die Bedeutung einer Instrumentalmusik in bewusst reduzierter Besetzung, die sich bis heute gehalten hat. Die geläufigsten Vertreter der Kammermusik sind die Streichquartette; es gibt aber auch größere Kammerorchester oder Kammerchöre mit fließendem Übergang zu den üblichen Orchesterumfängen. Auch die Kammeroper hat sich etabliert und ist oft auf kleineren Bühnen zu finden, auf denen ein gängiges Opernensemble keinen Platz hat.

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